Das Hinweisgeberschutzgesetz
problemlos mit dem BKMS® System erfüllen
Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) offiziell verabschiedet. Sobald auch der Bundesrat diesem zugestimmt hat, könnte es in Deutschland in Kraft treten und so Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern dazu verpflichten, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Das BKMS® System hilft Ihnen dabei, die hohen Anforderungen des Gesetzes an einen Meldekanal problemlos umzusetzen.