Das Hinweisgeberschutzgesetz problemlos mit dem BKMS® System erfüllen
Am 11. Mai 2023 passierte das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) den Deutschen Bundestag und wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Vier Wochen nach Verkündung, voraussichtlich Mitte Juni 2023, wird das neue Gesetz dann in Kraft treten und Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern dazu verpflichten, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Das BKMS® System hilft Ihnen dabei, die hohen Anforderungen des Gesetzes an einen Meldekanal problemlos umzusetzen.